FEUERWEHRPLAN GEMÄß DIN 14095

Hier finden Sie Infos zum Feuerwehrplan

Wir unterbreiten Ihnen zeitnah ein kostengünstiges, individuelles, zielorientiertes, normgerechtes und auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot. Mit uns haben Sie nur einen Ansprechpartner auf den Sie sich verlassen können.

WARUM EIN FEURWEHRPLAN

Feuerwehrplan gemäß DIN 14095

Der Feuerwehrplan ist das Führungsmittel für die Einsatzkräfte im Einsatzfall. Er dient der schnellen Orientierung im und außerhalb des Gebäudes und weist die Einsatzkräfte auf notwendige Einsatzmittel sowie besondere Örtlichkeiten mit Gefahren hin. Diese wesentlichen Informationen dienen dem Einsatzleiter während der Anfahrt zum und am Einsatzobjekt schnell und zielgerichtet seine Einsatzkräfte einsetzen zu können.

Der Feuerwehrplan beinhaltet
Informationen über:

  • Brandmeldezentrale

  • Rauch- und Wärmabzugseinrichtungen

  • Löscheinrichtungen, Hydranten

  • Löschwasserrückhalteeinrichtungen

  • Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

  • Darstellung und Lage der baulichen Anlagen

  • Aufzüge und Treppen

  • elektrische sowie chemische Gefahren
    (Feuerwehrgefahrengruppen)

  • Gebäudezugang, Hauptzufahrten

  • Schächte, Schieber

  • Hauptschalter

  • Angriffsweg

  • usw.

Die Bestandteile des Feuerwehrplan
sind:

  • Übersichtsplan
  • Geschosspläne
  • Allgemeine Objektinformationen in Textform

  • ggf. Sonderpläne (z.B. Anfahrtsplan, Löschwasserversorgung)

Der Feuerwehrplan trägt dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden.

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen,

können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Ob für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Sie sind durch den Bauherren, den Eigentümer der baulichen Anlage bzw. den Genehmigungsinhaber bereitzustellen.

Unter Berücksichtigung der DIN 14095 sollen die Feuerwehrpläne ausschließlich von Personen erstellt werden, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können. Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen immer aktuell und zumindest alle zwei Jahre auf ihre Aktualität geprüft werden.

Feuerwehrplan
Feuerwehrplan
Feuerwehrlaufkarte