BRANDSCHUTZORDNUNG GEMÄSS DIN 14096

Hier finden Sie Infos zur Brandschutzordnung

Wir unterbreiten Ihnen zeitnah ein kostengünstiges, individuelles, zielorientiertes, normgerechtes und auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot. Mit uns haben Sie nur einen Ansprechpartner auf den Sie sich verlassen können.

WARUM EINE BRANDSCHUTZORDNUNG?

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096

Brandschutzordnungen beschreiben zielgruppengerichtet das Verhalten im Brandfall und enthalten Hinweise zur Verhütung von Unfällen und Bränden. Sie werden unterteilt in die Teile A, B und C mit unterschiedlichen Zielgruppen und Inhalten.

Brandschutzordnung Teil A

Zielgruppe:
Alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten (MitarbeiterInnen, BesucherInnen, BewohnerInnen, etc)

Übliche Inhalte:
Beschreibt die Mindestanforderungen an das Verhalten im Brandfall sowie der Verhütung von Bränden. Mit Hilfe der Piktogramme sind die Verhaltensregeln für die Nutzer schnell und einfach zu erfassen.

Konkrete Inhalte:

  • Ruhe bewahren
  • Brand melden (Notruf 112)
  • In Sicherheit bringen (Hinweise zur Selbstrettung inkl. Hinweis auf Symbole für gekennzeichnete Fluchtwege und Sammelstellen)
  • Löschversuch unternehmen (inkl. Hinweis auf Symbole für Feuerlöscher und Wandhydranten)

Bekanntgabe:
Aushang an gut sichtbaren Stellen im Gebäude.

Brandschutzordnung Teil B

Zielgruppe:
Alle Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten (alle MitarbeiterInnen).

Übliche Inhalte:
Enthält Regelungen zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Alarmierung sowie zusätzliche Regeln. Es ist besonders wichtig, dass der Teil B an die jeweilige Situation im Gebäude bzw. Betrieb angepasst ist, um z.B. auf die Lagerung von leicht entzündlichen Stoffen oder auf besondere Alarmierungsformen hinzuweisen.

Konkrete Inhalte:

  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmeldung
  • Alarmsignale und Anweisungen
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln

Bekanntgabe:
Aushändigung gegen Unterschrift und jährliche Unterweisung (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1)

Brandschutzordnung Teil C

Zielgruppe:
Alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte oder BrandschutzhelferInnen)

Übliche Inhalte:
Regelt die Durchführung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen und weist diese den verantwortlichen Personen zu.

Konkrete Inhalte:

  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge

Bekanntgabe:
Aushändigung gegen Unterschrift und Ausbildung.

Brandschutzordnungen helfen zielgruppenorientiert sich im Brandfall richtig zu verhalten und Unfälle zu verhüten.

Angepasste Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung muss immer an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude / Betrieb angepasst sein und damit für jedes Gebäude / Betrieb individuell erstellt werden. Dabei müssen ggf. auch bauaufsichtliche Aspekte mitberücksichtigt werden. Bei baulichen Veränderungen (z.B. Umbau oder Änderungen in der Art der Nutzung) muss die Brandschutzordnung angepasst werden.

Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.

Die Brandschutzordnung muss spätestens alle zwei Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden.

Brandschutzordnung
Brandschutzordnung
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