STAPLERAUSBILDUNG/TELESKOPSTAPLER
Hier finden Sie Infos zur Ausbildung von Flurförder- zeugführer*innen und Teleskopladerführer*innen.
Wir unterbreiten Ihnen zeitnah ein kostengünstiges, individuelles, normgerechtes und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot. Mit uns haben Sie nur einen Ansprechpartner, auf den Sie sich verlassen können.
WARUM AUSBILDUNG FÜR FLURFÖRDERZEUGFÜHRER*INNEN UND TELESKOPLADERFÜHRER*INNEN?
Staplerausbildung/Teleskopstapler
Gabelstapler, Teleskopstapler und elektrische Ameisen sind eine enorme Arbeitserleichterung für den regulären Betrieb, aber auch vor, während und nach einem Einsatz. Das Erlernen des sicheren Umgangs mit den Arbeitsgeräten ist deshalb unerlässlich.
Seit dem 01.04.2016 muss die Ausbildung zum Teleskopladerführer*in unabhängig von den Flurförderzeugen ausgebildet werden.
Ausbildung zum/zur Flurförderzeugführer*in
Stufe 1
Inhalte:
Allgemeine Ausbildung:
- Rechtsvorschriften
- Fahrzeug-/Leitertechnik
- Einsatztaktik
- Abstützung
- Notbetrieb
- HAUS-Regel
- Kranbetrieb
- Sicherheitseinrichtungen
- Personenrettung
- Personenbeförderung
- Unterflur
- Anleiterformen
- Anbaugeräte
- Wartung und Pflege
Gesetzliche Vorschriften:
- DGUV Grundsatz 308-001
- DGUV Vorschrift 68
Dauer:
- Stufe 1: i.d.R. dreitägiges Seminar (gem. DGUV)
- Stufe 2 und 3: i.d.R. je ein weiterer Seminartag
Zielgruppe/Voraussetzungen :
- Alle Bediener*innen von Flurförderzeugen
- Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Eigenes Flurförderzeug vorhanden
Teilnehmerzahl:
max. 5 Teilnehmer*innen (bei theoretischem Teil auch mehr)
Ausbildungsform/Veranstaltungsort:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Bei Ihnen vor Ort an Ihren Fahrzeugen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung beinhaltet für Stufe 1 und Stufe 2 eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat und einen Fahrausweis.
Stufe 3 ist ohne Prüfung. Die Teilnehmer*innen erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Stufe 2
Inhalte:
Zusatzausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen z.B. Containerstapler, Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler. Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte.
Gesetzliche Vorschriften:
- DGUV Grundsatz 308-001
- DGUV Vorschrift 68
Dauer:
- Stufe 1: i.d.R. dreitägiges Seminar (gem. DGUV)
- Stufe 2 und 3: i.d.R. je ein weiterer Seminartag
Zielgruppe/Voraussetzungen :
- Alle Bediener*innen von Flurförderzeugen
- Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Eigenes Flurförderzeug vorhanden
Teilnehmerzahl:
max. 5 Teilnehmer*innen (bei theoretischem Teil auch mehr)
Ausbildungsform/Veranstaltungsort:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Bei Ihnen vor Ort an Ihren Fahrzeugen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung beinhaltet für Stufe 1 und Stufe 2 eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat und einen Fahrausweis.
Stufe 3 ist ohne Prüfung. Die Teilnehmer*innen erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Stufe 3
Inhalte:
Betriebliche Ausbildunggerätebezogener Teil – betrifft die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte
Verhaltensbezogener Teil – betrifft die Betriebsanweisung nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV V68)
Gesetzliche Vorschriften:
- DGUV Grundsatz 308-001
- DGUV Vorschrift 68
Dauer:
- Stufe 1: i.d.R. dreitägiges Seminar (gem. DGUV)
- Stufe 2 und 3: i.d.R. je ein weiterer Seminartag
Zielgruppe/Voraussetzungen :
- Alle Bediener*innen von Flurförderzeugen
- Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Eigenes Flurförderzeug vorhanden
Teilnehmerzahl:
max. 5 Teilnehmer*innen (bei theoretischem Teil auch mehr)
Ausbildungsform/Veranstaltungsort:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Bei Ihnen vor Ort an Ihren Fahrzeugen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung beinhaltet für Stufe 1 und Stufe 2 eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat und einen Fahrausweis.
Stufe 3 ist ohne Prüfung. Die Teilnehmer*innen erhalten ein Teilnahmezertifikat.
Ausbildung zum Teleskopladerführer*in
Stufe 1
Inhalte:
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein
- Standsicherheit
- Sondereinsätze
- Umgang mit der Last
- Regelmäßige Prüfungen
- Verkehrsregeln – Verkehrswege
- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-009
- Theoretische und praktische Prüfung
Gesetzliche Vorschriften:
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Regel 109-017
Dauer:
- Stufe 1 und 3: i.d.R. dreitägiges Seminar
- Stufe 2a / 2b: i.d.R. je ein weiterer Seminartag
Zielgruppe/Voraussetzungen :
- angehende Teleskopladermaschinisten*innen
- Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Fahrzeuge und Anbaugeräte müssen vorhanden sein, da die Ausbildung an den eigenen Arbeitsgeräten erfolgt.
Teilnehmerzahl:
max. 5 Teilnehmer*innen
Ausbildungsform/Veranstaltungsort:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Bei Ihnen vor Ort an Ihren Fahrzeugen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung beinhaltet für Stufe 1 eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat und einen Fahrausweis.
Nach jeder Stufe muss eine Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat.
Stufe 2a/2b
Inhalte:
Stufe 2a:
Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2b:
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne (Arbeitskorb)
Gesetzliche Vorschriften:
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Regel 109-017
Dauer:
- Stufe 1 und 3: i.d.R. dreitägiges Seminar
- Stufe 2a / 2b: i.d.R. je ein weiterer Seminartag
Zielgruppe/Voraussetzungen :
- angehende Teleskopladermaschinisten*innen
- Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Fahrzeuge und Anbaugeräte müssen vorhanden sein, da die Ausbildung an den eigenen Arbeitsgeräten erfolgt.
Teilnehmerzahl:
max. 5 Teilnehmer*innen
Ausbildungsform/Veranstaltungsort:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Bei Ihnen vor Ort an Ihren Fahrzeugen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung beinhaltet für Stufe 1 eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat und einen Fahrausweis.
Nach jeder Stufe muss eine Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat.
Stufe 3
Inhalte:
Betriebliche Unterweisung
Gesetzliche Vorschriften:
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Regel 109-017
Dauer:
- Stufe 1 und 3: i.d.R. dreitägiges Seminar
- Stufe 2a / 2b: i.d.R. je ein weiterer Seminartag
Zielgruppe/Voraussetzungen :
- angehende Teleskopladermaschinisten*innen
- Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Fahrzeuge und Anbaugeräte müssen vorhanden sein, da die Ausbildung an den eigenen Arbeitsgeräten erfolgt.
Teilnehmerzahl:
max. 5 Teilnehmer*innen
Ausbildungsform/Veranstaltungsort:
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Bei Ihnen vor Ort an Ihren Fahrzeugen
Prüfung und Abschluss:
Die Ausbildung beinhaltet für Stufe 1 eine theoretische und eine praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen ein Zertifikat und einen Fahrausweis.
Nach jeder Stufe muss eine Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Fahrausweis und ein Zertifikat.
Gabelstaplerfahrer*in/Teleskopladerfahrer*in – durch sicheres Bedienen zum Ziel.
Das technisch anspruchsvolle Gerät
fordert eine gute Einweisung und theoretische und praktische Ausbildung, um es vollumfänglich und bestmöglich nutzen und einsetzen zu können. Die Sicherheit steht dabei immer an erster Stelle.